
USA-Flüge: Schuhe dürfen bei Sicherheitskontrolle künftig anbleiben
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Fluggäste sollten zwei bis drei Stunden vor Abflug am Flughafen sein. Das hat das Landgericht Koblenz (Az.: 1 O 114/24) entschieden und damit klargestellt: Wer später erscheint und seinen Flug verpasst, hat keinen Anspruch auf Entschädigung – selbst wenn Sicherheitskontrollen länger dauern als erwartet.
Im konkreten Fall hatte ein Fluggast gegen das Land Rheinland-Pfalz geklagt, nachdem er seinen Flug von Frankfurt-Hahn nach Thessaloniki verpasst hatte. Er war 1 Stunde und 45 Minuten vor Abflug am Flughafen eingetroffen – sein Gepäck musste er auch noch aufgeben. Das Landgericht Koblenz entschied: Diese Zeitspanne sei nicht ausreichend. Reisende müssten sich zwei bis drei Stunden vor Abflug am Flughafen einfinden. Eine Entschädigung wegen angeblich zu langsamer Sicherheitskontrollen lehnte das Gericht ab – auch weil der Kläger den Organisationsmangel nicht belegen konnte.
Um Verspätungen und verpasste Flüge zu vermeiden, empfehlen viele Airlines und Flughäfen:
- Zwei bis drei Stunden vor Abflug am Airport eintreffen, insbesondere bei internationalen Flügen.
- Gepäck wenn möglich bereits am Vorabend aufgeben (Late-Night-Check-in).
- Online einchecken, um Wartezeiten zu verkürzen.
- Sicherheitskontrolle sofort nach Gepäckabgabe passieren, nicht bummeln.
- Verkehrslage und Parkplatzsituation einplanen, vor allem in der Hauptreisezeit.
- Für eine rundum entspannte Reise empfiehlt CHECK24, sich auch mit weiteren wichtigen Informationen für Fluggäste vertraut zu machen.
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