So wünschenswert es für eine entspanntere Reisevorbereitung auch wäre: Die Meldung über harmonisierte Maßvorgaben für Handgepäckstücke hat sich als Ente entpuppt. Gemäß übereinstimmenden Medienberichten sollten Koffer und Taschen, die mit in die Kabine genommen werden, ab dem 1. September nur noch höchstens 55 x 40 x 20 Zentimeter messen und maximal zehn Kilogramm wiegen dürfen. Zudem wäre generell zusätzlich zu dem großen Gepäckstück noch ein kleines erlaubt, beispielsweise in Form einer Laptop- oder Handtasche. Diese Angaben sollten den Berichten zufolge übergreifend bei allen Fluggesellschaften angewandt werden. Wie das Branchenportal Reise vor9 am 2. September jedoch aufklärt, handelt es sich um eine Falschmeldung – an den aktuellen, für nahezu jede Airline individuellen Größenregularien für Handgepäck hat sich zum 1. September nichts geändert.
EU-Verordnung regelt keine Abmessungen oder GewichteAuf Anfrage von Reise vor9 stellt eine EU-Kommissionssprecherin klar, dass es derzeit keine entsprechende Verordnung zur Änderung der Gepäckbestimmungen gebe. Es sei lediglich im Rahmen eines Workshops mit interessierten Akteuren über mögliche gemeinsame Standards diskutiert worden, eine Folgeveranstaltung sei bereits geplant.
Reisende müssen sich damit vorerst weiterhin vor Antritt des Fluges über die für ihre Airline geltenden
Maße und das Gewicht des Handgepäcks informieren. Diese unterscheiden sich möglicherweise je nach Ticketkategorie. Auch bezüglich der Anzahl der Gepäckstücke variiert die Toleranz der Fluggesellschaften: Während einige einen Kabinenkoffer und eine zusätzliche kleine Tasche erlauben, ist insbesondere bei günstigen Airlines oft nur ein einziges Stück Handgepäck gestattet.
Tatsächlich wahr: Strengere Regeln für FlüssigkeitenKorrekt ist hingegen die Neuigkeit, dass seit dem 1. September wieder einheitlich
strenge Regularien für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck gelten. Diese waren in den letzten Jahren an einigen europäischen Flughäfen gelockert worden, da die Einführung neuer CT-Scanner die Kontrolle auch größerer Flüssigkeitsmengen erlaubte. So wurde die Limitierung auf 100-Milliliter-Behältnisse zeitweise auf manchen Flügen ausgesetzt. Da es jedoch technische Probleme mit den neuen Scannern gibt und sie auch noch nicht flächendeckend zum Einsatz kommen, gilt nun zunächst aus Sicherheitsgründen wieder generell die 100-Milliliter-Grenze.