Flug Streik Ticker

CHECK24 Flugstreik-Ticker

    +++ Streik-Information zu Flügen und Flughäfen im Ticker +++

    Streiks gibt es bei den Fluggesellschaften immer wieder. Der CHECK24 Flugstreik-Ticker informiert Sie über aktuell anstehende Arbeitskämpfe der Piloten und Crews sowie damit zusammenhängende Behinderungen von Flügen und an Flughäfen.

    Ist Ihr Flug oder Ihr Urlaub streikbedingt verzögert oder gestrichen, haben Sie sogar ein Recht auf kostenlose Stornierung, Umbuchungen und weitere Ersatzleistungen. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.

    Aktuellste Flugstreik-Informationen

    Megafon Streik

    Am 29. November legen Gewerkschaften in Italien weite Teile des öffentlichen Lebens lahm. Flüge, Bahnen und öffentliche Dienstleistungen sind betroffen. mehr

    Taxi Flughafen Nacht

    Am Montag, den 9. Dezember 2024, legen französische Taxifahrerinnen und Taxifahrer durch eine "Operation Escargot" den Verkehr lahm. Besonders betroffen sind die Autobahnen A7, A50 und A52 rund um Marseille. mehr

    Streikende Arbeitnehmer laufen auf der Straße.

    Am 9. Dezember drohen in Zypern Verspätungen und Flugausfälle durch einen geplanten Streik der Fluglotsen. Reisende sollten ihre Fluginformationen prüfen. mehr

    Mann mit Rollkoffer verzweifelt aufgrund eines Streiks

    Ein Streik der Pilotinnen und Piloten bei South African Airways führt am 5. Dezember zu Flugausfällen und Verspätungen. Reisende müssen mit Einschränkungen rechnen. mehr

    Portugal_Regionalbahn_CP

    Ein landesweiter Streik der Beschäftigten im Eisenbahnsektor am 6. Dezember 2024 sorgt für erhebliche Beeinträchtigungen im Bahnverkehr in Portugal. Auch an den Tagen davor und danach müssen Reisende mit Verspätungen und Ausfällen rechnen. mehr

    Streik Fluglotsen

    Am 5. Dezember legen französische Fluglotsinnen und Fluglotsen die Arbeit nieder. Der Streik wird voraussichtlich große Auswirkungen auf den Flugverkehr haben. Reisende sollten ihre Pläne anpassen. mehr

    Lufthansa: Streik der Flugbegleiter ab Freitag

    Ein 48-stündiger Streik der Hafenarbeiterinnen und -arbeiter in Frankreich am 9. und 10. Dezember sorgt für Einschränkungen. Auch der Fährverkehr könnte betroffen sein. mehr

    Streik_frau

    Ein landesweiter Generalstreik in Italien am 13. Dezember wird den Bahn-, Fähr- und Taxiverkehr stark beeinträchtigen. Reisende sollten erneut mit Einschränkungen rechnen. mehr

    Finnair Flugzeug A320

    Ein Pilotenstreik bei Finnair führt zu etwa 300 Flugstreichungen im Dezember. Rund 33.000 Passagierinnen und Passagiere sind betroffen. mehr

    Bahnhof_Bahn_Streik_Verspätung_Uhr

    Spanien droht ein Streik im Straßenverkehr: Für Ende November sind Proteste geplant. Der öffentliche Verkehr wird eingeschränkt, Mindestleistungen sind gesichert. mehr

    • Was ist bei einem Flugstreik zu tun?

    • Vor der Abreise zur Sicherheit immer auf der Website der Airline oder des Abflughafens über den aktuellen Flugstatus informieren.
    • Fluggäste, die von einem Streik betroffen sind, haben laut EU-Verordnung kein Recht auf Entschädigung in Form einer Ausgleichszahlung. Allerdings kann der Flug auf einen späteren Ersatzflug umgebucht werden. Alternativ muss die Airline für Ersatzbeförderung in anderer Form, beispielsweise mit der Bahn oder dem Bus, sorgen.
    • Einen streikbedingt gestrichenen Flug können Fluggäste auch stornieren und erhalten dann ihr Geld zurück. Alternativ dazu können Airlines zudem einen EMD-Gutschein über den Preis des ungenutzten Tickets ausstellen, der für einen bestimmten Zeitraum (meist ein Jahr) gültig ist.
    • Wer eine Pauschalreise gebucht hat, wendet sich im Falle eines Streiks an seinen Reiseveranstalter. Verkürzt sich die Reise durch einen streikbedingt annullierten Flug oder einen Ersatzflug, der über fünf Stunden verspätetet startet, darf der Reisepreis nachträglich gemindert werden.
    • Auch bei streikbedingter Flugverspätung stehen Betroffenen bestimmte Leistungen zu. Ab einer Verzögerung von zwei Stunden auf einem Kurzstreckenflug bis 1.500 Kilometer muss für Betreuungsleistungen wie Telefonate, Getränke und Mahlzeiten gesorgt werden. Bei der Mittelstrecke bis 3.500 Kilometer gilt diese Vorschrift ab einer Verspätung von drei Stunden, auf einem Langstreckenflug ab vier Stunden. Gegebenenfalls muss die Fluggesellschaft für eine Übernachtung im Hotel aufkommen.