Flug Streik Ticker

CHECK24 Flugstreik-Ticker

    +++ Streik-Information zu Flügen und Flughäfen im Ticker +++

    Streiks gibt es bei den Fluggesellschaften immer wieder. Der CHECK24 Flugstreik-Ticker informiert Sie über aktuell anstehende Arbeitskämpfe der Piloten und Crews sowie damit zusammenhängende Behinderungen von Flügen und an Flughäfen.

    Ist Ihr Flug oder Ihr Urlaub streikbedingt verzögert oder gestrichen, haben Sie sogar ein Recht auf kostenlose Stornierung, Umbuchungen und weitere Ersatzleistungen. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.

    Aktuellste Flugstreik-Informationen

    Flughafen Nürnberg Abflughalle

    Am Flughafen Nürnberg kommt es am Donnerstag, den 13. März, zu einem Warnstreik der Bodenabfertigungsdienste. Zwischen 9 und 13 Uhr sind deshalb Verzögerungen möglich. mehr

    Flughafen Erfurt-Weimar

    Am Flughafen Erfurt-Weimar findet heute ein ganztägiger Warnstreik statt. Der Flugbetrieb ist nicht betroffen, da für Mittwoch und Donnerstag keine Ankünfte oder Abflüge geplant sind. mehr

    Ein Flugzeug wird auf dem Vorfeld des BER abgefertigt

    Der ganztägige Warnstreik legt die Flughäfen Berlin-Brandenburg und Frankfurt am Montag komplett lahm. Sämtliche geplante Flüge wurden gestrichen, Zehntausende Reisende sind betroffen. mehr

    Gepäck am Flughafen

    Am Montag, den 10. März, werden an elf deutschen Flughäfen ganztägige Warnstreiks stattfinden. Die Gewerkschaft Verdi ruft das Bodenpersonal und die Flughafenfeuerwehr zum Arbeitskampf auf. mehr

    Flughafen Frankfurt Rollfeld

    Am Montag, den 10. März, wird am Flughafen Frankfurt ganztägig gestreikt. Es ist mit zahlreichen Flugausfällen und Verzögerungen zu rechnen. mehr

    Flugstreik Streik Koffer Flughafen

    Im März kommt es in Italien zu massiven Streiks im Transportsektor. Mehrere Arbeitsniederlegungen werden den Flugverkehr, die Bahn sowie den öffentlichen Nahverkehr lahmlegen. mehr

    Flughafen Hamburg Terminal 1

    Vom 26. bis 28. Februar 2025 finden am Flughafen Hamburg Streikmaßnahmen statt. Passagierabfertigung, Gepäckbeförderung und IT-Dienste sind betroffen. Reisende sollten sich auf Verzögerungen einstellen. mehr

    Flughafen München mit Alpenpanorama

    Am 27. und 28. Februar wird der Flughafen München bestreikt. Die Gewerkschaft Verdi ruft zu einem 48-stündigen Warnstreik auf, was zu erheblichen Einschränkungen im Flugverkehr führen wird. mehr

    Mann mit Rollkoffer verzweifelt aufgrund eines Streiks

    An den Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn führt ein Warnstreik der Gewerkschaft Verdi am 24. Februar zu erheblichen Beeinträchtigungen. Zahlreiche Flüge wurden gestrichen, Reisende müssen mit Verspätungen und Ausfällen rechnen. mehr

    Streik_frau

    Griechenlands Fluglotsinnen und Fluglotsen beteiligen sich am Generalstreik. Der Luftverkehr wird weitgehend eingestellt. Reisende müssen mit massiven Beeinträchtigungen rechnen. mehr

    • Was ist bei einem Flugstreik zu tun?

    • Vor der Abreise zur Sicherheit immer auf der Website der Airline oder des Abflughafens über den aktuellen Flugstatus informieren.
    • Fluggäste, die von einem Streik betroffen sind, haben laut EU-Verordnung kein Recht auf Entschädigung in Form einer Ausgleichszahlung. Allerdings kann der Flug auf einen späteren Ersatzflug umgebucht werden. Alternativ muss die Airline für Ersatzbeförderung in anderer Form, beispielsweise mit der Bahn oder dem Bus, sorgen.
    • Einen streikbedingt gestrichenen Flug können Fluggäste auch stornieren und erhalten dann ihr Geld zurück. Alternativ dazu können Airlines zudem einen EMD-Gutschein über den Preis des ungenutzten Tickets ausstellen, der für einen bestimmten Zeitraum (meist ein Jahr) gültig ist.
    • Wer eine Pauschalreise gebucht hat, wendet sich im Falle eines Streiks an seinen Reiseveranstalter. Verkürzt sich die Reise durch einen streikbedingt annullierten Flug oder einen Ersatzflug, der über fünf Stunden verspätetet startet, darf der Reisepreis nachträglich gemindert werden.
    • Auch bei streikbedingter Flugverspätung stehen Betroffenen bestimmte Leistungen zu. Ab einer Verzögerung von zwei Stunden auf einem Kurzstreckenflug bis 1.500 Kilometer muss für Betreuungsleistungen wie Telefonate, Getränke und Mahlzeiten gesorgt werden. Bei der Mittelstrecke bis 3.500 Kilometer gilt diese Vorschrift ab einer Verspätung von drei Stunden, auf einem Langstreckenflug ab vier Stunden. Gegebenenfalls muss die Fluggesellschaft für eine Übernachtung im Hotel aufkommen.